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Sie möchten kaufen, um zu vermieten? Für Wohnungen in Meran, die zur Vermietung bestimmt sind, gibt es einen Steuerabzug in Höhe von 20%. Beim Ankauf oder Bau einer Immobilie in Meran bzw. in Italien, welche zur Vermietung bestimmt ist, kann vom Käufer ein Steuerabsetzbetrag in der Höhe von 20% geltend gemacht werden. Die Ersparnis kann so beim Wohnungskauf bis zu 25.800 Euro betragen (bei einem Spitzensteuersatz von 43%).
Wer kann die Begünstigung in Anspruch nehmen?
Die Begünstigung kann nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden, die eine Immobilie in Meran, in Südtirol oder in Italien kaufen. Verkäufer hingegen können sowohl Privatpersonen als auch Bau- oder Immobilienfirmen sein.
Welche Ausgaben sind begünstigt?
Für folgende Ausgaben können die Begünstigung geltend gemacht werden:
• Für den Kauf von neuen Wohnimmobilien in Meran, welche bis zum 12. November 2014 unverkauft waren. Als unverkauft gelten jene Wohnungen, die bis zum 12. November 2014 bereits fertig oder zum Teil fertiggestellt waren oder für welche vor diesem Zeitpunkt entweder eine Baugenehmigung oder sonstigen Verträge zum Bauvorhaben vorlagen.
• Für den Kauf von Wohnimmobilien, die restauriert, saniert oder baulich umgestaltet wurden.
• Für den Bau von neuen Wohnimmobilien auf einem Baugrund der bereits vor Beginn der Arbeiten im Besitz des Steuerpflichtigen war. Die Baugenehmigung muss jedoch vor dem 12. November 2014 ausgestellt worden sein. In diesem Fall müssen die Baukosten, auf welche die Begünstigung berechnet werden kann, von der Baufirma bestätigt werden.
• Für die bezahlten Zinsen des für den Wohnungskauf abgeschlossenen Darlehens. Die Darlehenszinsen sind für die gesamte Darlehensdauer abzugsfähig (und nicht nur für acht Jahre).
Für welche Höhe und Dauer kann die Steuerbegünstigung geltend gemacht werden?
Der Steuerbonus kann für Immobilien, deren Anschaffungskosten die 300.000 Euro inklusive MwSt. nicht übersteigen, geltend gemacht werden. Innerhalb von sechs Monaten ab Kauf muss die Wohnimmobilie für mindestens acht Jahre vermietet werden. Es können auch mehrere Wohnungen gekauft werden; das Limit von 300.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Die Begünstigung gilt für Ausgaben, welche bis zum 31.12.2017 getätigt worden sind. Der Steuerabzug beträgt höchstens 60.000 Euro und muss auf die acht Jahre aufgeteilt werden. Die Steuerersparnis kann somit bei einem Spitzensteuersatz von 43% (das ist der Fall bei Einkommen über 75.000 Euro) bis zu 25.800 Euro (pro Jahr 3.225 Euro) betragen.